Sind die „Oktober-Osterfeuer“ rechtmässig?

Osterfeuer
Warning: Undefined variable $imageDescription in /var/www/web23678982/html/kreisverband/wp-content/themes/sunflower-child/functions.php on line 45

Sind die „Oktober-Osterfeuer“ rechtmässig?

Osterfeuer im Oktober haben nichts mit Brauchtum gemein

Am 3. Oktober (Tag der Deutschen Einheit) und am 4. Oktober wird es im Landkreis Leer tüchtig qualmen, davon geht Mechthild Tammena, OV-Vorsitzende der GRÜNEN in der Stadt Leer, aus. An diesen Tagen dürfen die in den Oktober geschobenen “Osterfeuer“ verbrannt werden. Diese Entscheidung hat die Kreisverwaltung mit den Kommunen getroffen.

„Leider kann der Landkreis Leer keine Auskunft darüber geben, wie viele Osterfeuer insgesamt im Landkreis gemeldet sind, da jedes Osterfeuer bei der zuständigen Kommune gemeldet werden muss. Doch wir können davon ausgehen, dass es eine Menge sind “ , so Mechthild Tammena.

Auf Nachfrage der GRÜNEN bei einzelnen Kommunen wurde die Auskunft gegeben, dass allein in der Stadt Leer in der letzten Woche schon 27 Osterfeuer gemeldet waren, in Moormerland 25, in der Samtgemeinde Hesel 40, in Rhauderfehn waren es 105 und in Weener 28 .

„Allein in diesen fünf Kommunen des Landkreises – und das sind ja noch nicht alle – haben wir jetzt schon über 220 gemeldete Osterfeuer und wie man mir sagte, kommen täglich neue Anmeldungen dazu“, so Tammena.

Die GRÜNEN haben sich gegen das Abbrennen der Holzhaufen ausgesprochen, da es mit einem Brauchtum-Osterfeuer rein gar nichts zu tun hat. Es handelt sich offensichtlich um eine kostengünstige Entsorgung von aufgeschichtetem Brennmaterial, was sowohl der Umwelt wie auch der Tierwelt schadet.

Aus diesem Grund hat man sich 2015 in Niedersachsen den europäischen Standards angeschlossen und Brenntage verboten. Stattdessen sollen  Grünabfälle verwertet oder in den dafür zugelassenen Kompostierungsanlagen beseitigt werden.

Vor diesem Hintergrund stellt Tammena die Frage , ob die in den Oktober geschobenen „Osterfeuer“ überhaupt rechtmäßig genehmigt sind.