Rede zur Verantwortlichkeit für die Kindergärten der Stadt Leer

In der Ratssitzung vom 31. März hat unsere grüne Ratsfrau Engeline Kramer folgenden Stellungnahme zur Verantwortung für die Kindergärten der Stadt Leer abgegeben:

 

Sehr geehrte Ratskolleginnen und -kollegen,

bevor wir die letzte Entscheidung zu diesem Tagesordnungspunkt treffen, ist es mir wichtig, noch einige Dinge aufzuzählen, die vielleicht manchem Entscheidungsträger hier im Raum nicht ganz klar sind. Ich komme zurück auf die letzte Sitzung des KJA vom 23. März 2022. Uns wurde eine Vorlage präsentiert, die wir ernst genommen haben. Über die auch entschieden wurde, weil man dieser Vorlage vertraute.

Die Fraktion der Grünen entschied sich für den Vorschlag B: Die Kündigung aufheben und weiter verhandeln. Da wären wir auf einem guten Weg gewesen, weiter mit dem Landkreis zu verhandeln. Wir wollen die Kindergärten weiterhin von unserem Jugendamt, von unserem Rathaus geführt wissen. Ich muss nicht mehr aufzählen warum, alles ist bekannt. In der KJA-Sitzung wurde nicht lange diskutiert, die Mehrheit war für den Erhalt der Kündigung.

Leider war den meisten wohl nicht bewusst, dass ohne die Rücknahme der Kündigung eine weitere Verhandlung nicht möglich ist. Dieses wurde von der Verwaltung weder erläutert, noch kommuniziert. Erstaunt war ich dann, auf der Tagesordnung der HaSiKo am nächsten Tag noch einmal den Punkt: „Abgabe der Kitas an den Landkreis Leer“ zu finden.

Ich fragte mich und frage mich immer noch warum?

Warum diese Diskussion einen Tag nach der KJA, wo doch mehrheitlich über die Einhaltung der Kündigung entschieden wurde? Die HaushaltssicherungsKommission ist kein Beschlussgremium. Warum also? Hier wurde aber ganz anders diskutiert als am Tag vorher? Warum? Die Diskussion beinhaltete viele Unsicherheiten bezüglich der Abgabe. Ein ganz anderes Bild als am Tag vorher! Es wurde auch über die Erhöhung der Kreisumlage gesprochen, es wurde, darüber diskutiert, dass die Stadt klagen wolle, wenn die Kreisumlage auf 58 Punkte erhöht werde.  Auch darüber, was die Stadt zahlen muss, wenn sie die Klage verliert: 1 Million Euro, wenn sie die Klage verliert. Meine Damen und Herren, wir kennen alle den Spruch: bei Gericht und auf hoher See……weiß man nie…..

Wir bekamen jedenfalls keine klaren Aussagen bezüglich der Abgabe der Kitas. Gestern wurde dann nochmal im VA über den Punkt Abgabe der Kitas entschieden und heute sollen wir nochmal entscheiden. Warum?

Ich möchte einige Punkte aus der Vorlage herausnehmen.

  1. Absatz: Bilaterale Gespräche zwischen Stadt und Landkreis haben nicht mehr stattgefunden, da der Landkreis nicht in der Lage ist, eine Sonderregelung mit der Stadt Leer bezüglich der Kita Finanzierung abzuschließen. Eine solche Einzelvereinbarung würden die restlichen Kreisgemeinden nicht akzeptieren. Diese wäre deshalb politisch auf Kreisebene nicht durchsetzbar.

Hier wird deutlich, dass der Landkreis uns keine Sonderrolle zubilligen kann. Deshalb ist die Tür für weitere Verhandlungen schon zu, da es eine Einigung mit den anderen Kreisgemeinden gibt, die beide Seiten nicht mehr in Frage stellen werden.

Deshalb gilt, was im 2. Absatz steht:

In der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe ist nun einen Einigung über die zukünftige Kostenbeteiligung des Landkreises an den Kosten für Kindergärten und Krippen erzielt worden. Der Landkreis hat mit Schreiben vom 14.03.22. ausdrücklich erklärt, dass diese neue Vereinbarung auch für die Stadt Leer offensteht, wenn diese die Kündigung zurücknimmt.

D.h. wir als Stadt können uns entweder dem Ergebnis anschließen oder nicht. Wenn wir uns dem aber nicht anschließen, haben wir keine Chance mehr auf eine neue Vereinbarung mit dem Landkreis. Die absolute Notwendigkeit, dass heute eine endgültige Entscheidung fällt, ergibt sich aus folgendem Absatz vor dem Beschlussvorschlag:

Auch wenn noch keine fertige Vereinbarung vorliegt und keine genauere Berechnung der Kosten über das Kiga-Jahr 23/24 hinaus möglich ist, muss jetzt eine Entscheidung getroffen werden, ob sich die Stadt dieser Regelung anschließt oder nicht. Denn, zu einem späteren Zeitpunkt ist es nicht mehr möglich, die Zuständigkeit zu 01.08.22 ohne negative Auswirkungen für Eltern und Kitas von der Stadt an den Landkreis zu übergeben.

Das jetzt in der Vorlage bezieht sich auf die heutige Sitzung. Denn wenn es keine Auswirkungen auf Kitas und Familien haben soll, muss der Landkreis jetzt die nötige Verwaltung aufbauen. Die Stadt hatte, nachdem die o.g. Einigung zwischen Landkreis und Gemeinden erzielt wurde, den Landkreis gebeten, bis zum 31.03.22 keine Fakten zu schaffen, um dem Rat die Möglichkeit zu geben, sich der Finanzierungsvereinbarung noch anzuschließen.

Wichtig ist hier zu wissen, sich bewusst zu machen, dass die Stadt die Kündigung bereits rechtswirksam ausgesprochen hat. Diese kann nicht einseitig von der Stadt zurückgenommen werden. Wir sind schon jetzt vom guten Willen des Landkreises abhängig, eine neue Vereinbarung mit uns abzuschließen. Einseitig können wir nichts mehr daran ändern, dass wir zum 31.07.22 die Eigenschaft als öffentlicher Träger der Jugendhilfe für den Kita Bereich verlieren.

Welche Folgen das hat wurde in der KJA am 19.01.22 berichtet.

Protokollauszug TOP 1 der nichtöffentlich. Sitzung,

  1. Aufzählungspunkt. . .

…….. Einwand des Ratsvorsitzenden wegen nichtöffentlich….

Ich fasse zusammen: der Landkreis sagt eindeutig, wenn die Kündigung nicht aufgehoben wird, dann hat die Stadt keine Berechtigung mehr als öffentlicher Träger der Jugendhilfe aufzutreten. Das Landesjugendamt hat dieses bestätigt.

Ich fürchte, vielen Entscheidungsträgern ist das heute nicht bekannt.

Fazit:

Bedeutet, durch den Wegfall als öffentlicher Träger, wird uns die Betriebserlaubnis der drei städtischen Kitas entzogen, dagegen ist nicht zu machen. Fertig, Ende mit Ablauf des 31.07.22.

Ich frage jetzt: Wer im Raum kennt nicht die schwierige Situation, die unsere Kitas in den letzten 2 Jahren der Pandemie ertragen mussten? Wer weiß nicht, wie schwer es im Moment der Pandemie ist? Wer weiß nicht von den personellen Schwierigkeiten? Latente Unterbesetzung des Personals? Dazu diese ständigen Verhandlungen mit dem Landkreis. Gibt das ein gutes Gefühl für unsere eigenen Mitarbeiterinnen? Kann uns das alles egal sein? Bei all unseren Diskussionen sollten wir auch immer die, um die es geht, im Auge behalten. Leider wohl vergessen.

Ich stelle den Antrag, die Kündigung zurückzunehmen und dass unser Bürgermeister jetzt mit dem Landrat verhandeln möge.

Eine Frage habe ich an den Bürgermeister: wo stehen wir rechtlich als öffentlicher Träger der Jugendhilfe am 01.08.2022, wenn wir die Kündigung heute nicht zurücknehmen? Eine weitere Frage, war das gestern im VA bekannt, und wenn ja, warum wurde das nicht gesagt?